1933
Mit der Machtübergabe an die Nazis beginnt 1933 auch die Verfolgung und Entrechtung der jüdischen Bevölkerung. Geschäfte werden boykottiert, der Anteil der jüdischen Studenten wird begrenzt, jüdische Ärzte und Beamte dürfen ihren Beruf nicht mehr ausüben.
Ab 1935
kommt es zu weiteren Einschränkungen: Schilder mit der Aufschrift „Juden unerwünscht“ werden an Ortseingängen, Geschäften oder Parkbänken angebracht. In diesem Jahr treten auch die Nürnberger Gesetze in Kraft. Sie bilden die Grundlage für die später erfolgenden Ausgrenzungs-, Plünderungs- und Vernichtungsmaßnahmen gegenüber der als „nicht arisch“ deklarierten Bevölkerung. Die jüdischen Bürger werden zu Staatsangehörigen minderen Rechts.
1936
Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei erklärt die Judenvertreibung als vorrangiges politisches Ziel der Reichsregierung.
Bis 1938
schafft der nationalsozialistische Staat die gesetzlichen Grundlagen, um jüdisches Vermögen zu beschlagnahmen. Das Geld soll für „die Belange der deutschen Wirtschaft“ eingesetzt werden. Betroffen von dieser Maßnahme sind Juden sowie unerwünschte Organisationen sozialer, kirchlicher oder politischer Art und deren „Unterstützer“. Auch die sogenannten „ Erzeugnisse entarteter Kunst“ können entschädigungslos enteignet und dem Staat zugeführt werden.
Ab 1941
gilt die bis heute bekannteste Vorschrift: den so genannten „Judenstern“ sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks aufgenäht tragen zu müssen. Im besetzten Polen war diese Vorschrift bereits seit September 1939 durchgesetzt. cp
Umfangreichere Informationen finden Sie beispielsweise auf der Seite des Deutschen Historischen Museums