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Die Verfolgung jüdischer Bürger im Dritten Reich

1933

Mit der Machtübergabe an die Nazis beginnt 1933 auch die Verfolgung und Entrechtung der jüdischen Bevölkerung. Geschäfte werden boykottiert, der Anteil der jüdischen Studenten wird begrenzt, jüdische Ärzte und Beamte dürfen ihren Beruf nicht mehr ausüben.

Ab 1935

kommt es zu weiteren Einschränkungen: Schilder mit der Aufschrift „Juden unerwünscht“  werden an Ortseingängen, Geschäften oder  Parkbänken angebracht.  In diesem Jahr treten auch die Nürnberger Gesetze in Kraft. Sie bilden die Grundlage für die später erfolgenden Ausgrenzungs-, Plünderungs- und Vernichtungsmaßnahmen gegenüber der  als „nicht arisch“ deklarierten Bevölkerung. Die  jüdischen Bürger werden zu  Staatsangehörigen minderen Rechts.

1936

Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei erklärt die Judenvertreibung als vorrangiges politisches Ziel der Reichsregierung.

Bis 1938

schafft der nationalsozialistische Staat die gesetzlichen Grundlagen, um jüdisches Vermögen zu beschlagnahmen.  Das Geld soll  für „die Belange der deutschen Wirtschaft“ eingesetzt werden. Betroffen von dieser Maßnahme sind Juden sowie unerwünschte Organisationen sozialer, kirchlicher oder politischer Art und deren „Unterstützer“. Auch die sogenannten „ Erzeugnisse entarteter Kunst“ können entschädigungslos enteignet und dem Staat zugeführt werden.

Ab 1941

gilt die bis heute bekannteste Vorschrift: den so genannten „Judenstern“ sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks aufgenäht tragen zu müssen. Im besetzten Polen  war diese Vorschrift bereits seit September 1939 durchgesetzt. cp

 

Umfangreichere Informationen finden Sie beispielsweise auf der Seite des Deutschen Historischen Museums

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